Meldet Euch zwischen 26. Mai und 9. Juli an!
mehrKommen aktuell ukrainische Flüchtlinge im Landkreis an, gibt es zwei Vorgehensweisen:
Erstens: Flüchtlinge ohne dauerhafte Unterkunfts-möglichkeit bei Verwandten oder Freunden im Landkreis kommen zunächst in zentrale Erstaufnahmestellen in Traunstein oder Altenmarkt zur Datenerfassung und Einleitung der ersten Schritte. Der Landkreis Traunstein kann nur für Personen, die erfasst wurden, eine Unterkunft bereitstellen.
Zweitens: Flüchtlinge, die dauerhaft bei Verwandten oder Freunden unterkommen können, können diese direkt aufsuchen. Auch in diesem Fall müssen sich die Flüchtlinge zur Datenerfassung an das Erst-aufnahmezentrum am ehemaligen Kreiswehrersatzamt wenden. Folgende Angaben werden benötigt: Vor- und Familienname, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Anschrift des privaten Unterbringungsortes, E-Mail und Mobiltelefonnummer sowie ein Scan aller vorhandenen Dokumente (Reisepass, ID-Karten). Zur Sicherung des Grundbedarfs können sich diese Flüchtlinge an das Sozialamt des Landkreises Traunstein wenden. Es wird darum gebeten, den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz per E-Mail an sozialamt@traunstein.bayern zu übermitteln.
Wichtig: Wenn Sie privat Flüchtlinge unterbringen und sich die Unterbringungskosten erstatten lassen wollen, dann müssen Sie sich vorher beim Landratsamt melden. Die Unterbringung muss vom Landratsamt vorab überprüft und genehmigt werden. Das Belegungsrecht liegt beim Landratsamt. Damit die Unterbringung geordnet ablaufen kann, ist dieser Ablauf zwingend einzuhalten.
In Staudach-Egerndach gibt es ebenfalls Menschen, die Geflüchteten aus der Ukraine eine Unterkunft gewähren. Um die Gastgeber-Familien finanziell nicht auch noch zusätzlich zu belasten, durch Fahrtkosten, Erstausstattung, Verpflegung ..., aber auch um die Geflüchteten finanziell etwas zu unterstützen, hat der Dorfverein Staudach-Egerndach (vormals Verkehrs- und Verschönerungsverein Staudach-Egerndach) beschlossen, ein Spendenkonto DE06 7116 0000 0104 1308 04 bei meine Volksbank Raiffeisenbank eG einzurichten. Hierfür wurde in der Jahreshauptversammlung am 02.04.2022 die Satzung geändert. Als zusätzlicher Vereinszweck wurde die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Ortsgebiet unter den Voraussetzungen des § 53 der Abgabenordnung aufgenommen. Über die Hilfebedürftigkeit und Höhe der Unterstützung entscheidet der erweiterte Vorstand. Damit ist es nun möglich Spendengelder zu sammeln und zu verteilen. Leider kann aktuell noch keine Spendenquittung erstellt werden. Vielen Dank für Ihre Spende!
Sollte zufällig jemand in Staudach-Egerndach Ukrainisch sprechen und für Dolmetscherdienste zur Verfügung stehen, melden Sie sich bitte im Rathaus.
Unsere Partnergemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft, die Gemeinde Marquartstein bereitet sich derzeit auf die Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde vor. Auch der Arbeitskreis Integration der Gemeinde Marquartstein ist bereits aktiv und gibt Hilfestellung für Geflüchtete. Wer den Arbeitskreis mit Rat, Tat oder Dolmetschleistungen unterstützen möchte, ist herzlich willkommen. Bitte wenden Sie sich an Peter Lloyd unter Tel. 08641/695515 oder per Mail an ak-integration@marquartstein.de. Sollten in den nächsten Tagen oder Wochen weitere Geflüchtete nach Marquartstein kommen, werden eventuell bestimmte Sachspenden benötigt.
Wenn Sie Güter anbieten möchten, nutzen Sie hierzu bitte die kostenlose App Bayernfunk. (Weitere Informationen unter https://www.bayernfunk.digital/). Erklärvideos unter https://www.youtube.com/channel/UC2z1kArBgoEwZ1I0oRfzt8Q).
Vielen Dank!
Der Landkreis Traunstein beantwortet auf seiner Website Fragen zu Geld- und Sachspenden, zur Bereitstellung von Unterkünften und zu Unterbringungsverfahren. Derzeit ist noch nicht genau absehbar, wie viele Menschen im Landkreis Traunstein ankommen werden. Der Landkreis hat daher noch nicht zu Sachspenden aufgerufen. Angebote zur Unterbringung können jedoch sehr gerne per E-Mail an das Landratsamt gerichtet werden: liegenschaften@traunstein.bayern. Bitte angeben: Kontaktdaten, Lage des Objekts, Objektgröße, Zeitpunkt und Dauer der Verfügbarkeit, Ausstattung sowie weitere Informationen (z.B. Kostenvorstellungen).
Zudem hat das Amt ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um die Ukraine-Hilfe eingerichtet: Tel. 0861/58600.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bietet auf seiner Website weitere Informationen, für alle, die helfen möchten; insbesondere auch zu den Themen Sprachmittler und Bereitstellung von Unterkünften.
Eine Information für alle Quartiergeber:
Auf Grund der Kriegserlebnisse haben die Geflüchteten möglicherweise Angst, wenn bei uns die Sirenen ertönen. Ein Informationsblatt zu unseren Sirenen (und zu unseren Notrufnummern) in ukrainischer Sprache finden Sie hier. Geben Sie es gerne an die Geflüchteten in Ihrem Umfeld weiter!
Willkommenskräfte zur Aufnahme von geflühteten Kindern an Schulen gesucht: