Theater-Abend mit dem Einakter "Geld für's Finanzamt" und der Jugendgruppe mit dem Stück "Opa Schmidt - Wenn man eine Reise tut"
mehrZur Verstärkung des Teams sucht die Gemeinde Marquartstein für den Betrieb der Hochplattenbahn zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.06.2023, zwei Mitarbeiter im Fahrdienst (m/w/d), jeweils unbefristet und in Ganzjahresstellung, in Vollzeit (mit der Möglichkeit zur Weiterbildung zur stellvertretenden Betriebsleitung) sowie in Teilzeit (22 Wochenstunden, aufgeteilt auf ganze Arbeitstage).
mehr... über die Flüchtlingssituation im Landkreis Traunstein und über die Ergebnisse der letzten Gemeinderatssitzungen.
mehrGeschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung.
mehrDie Gemeinde Staudach-Egerndach verfügt über ein 22 km langes Netz an Abwasserkanälen. Das Abwasser wird über Hauptsammelleitungen zum Klärwerk des Abwasserzweckverbandes Achental AZV in Grassau geleitet, dort gesäubert und wieder in die Tiroler Achen eingeleitet.
Die Nutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung ist durch eine Satzung geregelt. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt/Bautechnik unter Tel. 08641 / 6995-25.
Mehr Informationen zum AZV erhalten Sie unter www.azv-achental.de
Ab dem Abrechnungsjahr 2018 wurde ein Antragsformular für den Abzug der Freimengen bei den Kanalbenutzungsgebühren eingeführt. Dieses muss künftig verwendet werden und ist spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres des Abrechnungsjahres einzureichen. Das Antragsformular finden Sie zum Ausdrucken hier. Sie erhalten es auch direkt in der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein in der Kämmerei/Hauptamt (1. OG).
Diesem Antrag sind bei Landwirten aktuelle Nachweise der Großvieheinheiten (z.B. Mehrfachantrag/Bestandsregister, aus welchen die Zahl der GVE im Abrechnungsjahr ersichtlich ist) bzw. von Bäckereien Nachweise über die gekauften Mehlmengen in diesem Jahr oder Ähnliches beizufügen.
Den fertig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte in der Kämmerei bei Frau Wendt ab oder senden diesen per E-Mail an alexandra.wendt@marquartstein.de.
Bitte beachten Sie: Bei der Frist vom 15.02.2022 handelt es sich um eine Ausschlussfrist, verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Abzug der Freimenge ist nach diesem Datum für das Abrechnungsjahr 2021 nicht mehr möglich.
Wir bitten um entsprechende Beachtung und termingerechte Vorlage der Nachweise.