Formulare – Bürgerservice online

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Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein

Hier können Sie zahlreiche Anträge an die Gemeinden Marquarstein und Staudach-Egerndach bzw. an die Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein bequem von zu Hause aus erledigen. Einige Formulare können Sie online bearbeiten, ein persönliches Erscheinen im Rathaus Marquartstein ist nicht erforderlich. Andere Formulare können online vorbereitet werden, ein persönliches Erscheinen im Rathaus ist jedoch notwendig.

Bitte beachten Sie unsere häufig gestellten Fragen zu Pässen / Ausweisen und zur Anmeldung weiter unten auf dieser Seite.

Einige spezielle Formulare finden Sie ebenfalls weiter unten auf dieser Seite.

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Häufig gestellt Fragen

Zu beachten bei Anmeldung eines Wohnsitzes in den Mitgliedsgemeinden:

Nach § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) hat jede Person, die eine neue Wohnung bezieht, diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei Versäumnissen der Meldepflicht können Verwarngelder erhoben werden.

Eine Wohnsitzanmeldung ist nur unter Vorlage aktuell gültiger Ausweisdokumente er zuziehenden Personen, sowie einer vom Vermieter/Eigentümer unterzeichneten Wohnungsgeberbestätigung möglich.

Bitte bringen Sie zudem entsprechende Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Partners) mit.

BITTE BEACHTEN bei Beantragung von Ausweisdokumenten:

Bitte bringen Sie für die Beantragung von Ausweisdokumenten folgende Unterlagen mit:

  • Personenstandurkunden (Geburtsurkunde oder ggf. Heiratsurkunde)
  • Aktuelles Lichtbild

Zusätzlich bei Kindern (unter 16 Jahren, bei Reisepass unter 18 Jahren):

  • Nachweis über das Sorgerecht: Negativbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht), Heiratsurkunde oder Sorgeerklärung (bei gemeinsamem Sorgerecht)
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Unterschrift beider Elternteile oder eine Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten, der bei der Antragsstellung nicht dabei ist, erforderlich. Die Zustimmungserklärung finden Sie hier:
  • Bitte bringen Sie ihr Kind zur Antragsstellung mit

Kosten:

Personalausweis:  

unter 24 Jahre 22,80 €

über 24 Jahre    37,00 €

Reisepass: 

unter 24 Jahre 37,50 €

über 24 Jahre    70,00 €

Die Dokumente sind bei Antragstellung zu bezahlen.

Abholung:

Bei der Abholung bitte alten oder ggf. vorläufigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Bei Abholung eines Personalausweises oder eines Reisepasses für/durch einen Dritten ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Diese finden Sie hier:

Sonstige Formulare