Hier finden Sie umfassende Informationen zur Trinkwasserversorgung und zur Abwasserentsorgung in der Gemeinde Staudach-Egerndach.
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Wasserversorgung in der Gemeinde Staudach-Egerndach
Die jüngste turnunsgemäße Trinkwasseruntersuchung für die Gemeinde Staudach-Egerndach hat ergeben, dass alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für die untersuchten Parameter eingehalten sind. Details finden Sie hier:
Abwasser / Kanalisation in der Gemeinde Staudach-Egerndach
Die Gemeinde Staudach-Egerndach verfügt über ein Netz an Abwasserkanälen mit einer Länge von ca. 12 km. Das Abwasser wird über Hauptsammelleitungen zum Klärwerk des Abwasserzweckverbandes Achental AZV in Grassau geleitet, dort gesäubert und wieder in die Tiroler Achen eingeleitet.
Die Nutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung ist durch eine Satzung geregelt. Diese finden Sie – ebenso wie die entsprechenden Gebührensatzung – hier:
Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Staudach-Egerndach
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Staudach-Egerndach
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt/Bautechnik unter Tel. 08641 / 6995-25.
Kontakt zum Abwasserzweckverband Achental (AZV): Im Erlach 8, 83244 Grassau, Tel. 08641 / 4556
Antrag auf Abzug Freimenge Kanalbenutzungsgebühr im Einzugsbereich der Ortskanalisationen Marquartstein und Staudach-Egerndach
Ab dem Abrechnungsjahr 2018 wurde ein Antragsformular für den Abzug der Freimengen bei den Kanalbenutzungsgebühren eingeführt. Dieses muss künftig verwendet werden und ist spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres des Abrechnungsjahres einzureichen.
Das Antragsformular finden Sie hier:
Antrag Rückerstattung Abwassergebühren_ab 2024
Sie erhalten es auch direkt in der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein in der Kämmerei (1. OG).
Diesem Antrag sind bei Landwirten aktuelle Nachweise der Großvieheinheiten (z.B. Mehrfachantrag/Bestandsregister, aus welchen die Zahl der GVE im Abrechnungsjahr ersichtlich ist) bzw. von Bäckereien Nachweise über die gekauften Mehlmengen in diesem Jahr oder Ähnliches beizufügen.
Den fertig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte in der Kämmerei bei Frau Wendt ab oder senden diesen per E-Mail an alexandra.wendt@marquartstein.de.
Bitte beachten Sie: Bei der Frist vom 15.02.2026 handelt es sich um eine Ausschlussfrist, verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Abzug der Freimenge ist nach diesem Datum für das Abrechnungsjahr 2025 nicht mehr möglich.
Wir bitten um entsprechende Beachtung und termingerechte Vorlage der Nachweise.

