Erlass einer Außenbereichssatzung „Schnappenwinkl“ in der Gemeinde Staudach-Egerndach gemäß § 35 Abs. 6 BauGB;
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Staudach-Egerndach hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 beschlossen, für den Bereich der Anwesen Schnappenwinkl 1, 5, 6, 8, 10 und 10a aufgrund von § 35 Abs. 6 BauGB und Art. 23 der Gemeindeordnung eine…