Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung)

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Staudach-Egerndach folgende Satzung:

  • 1 Änderung

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) der Gemeinde Staudach-Egerndach vom 21.07.2020 wird wie folgt geändert:

  • 5 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die Steuer beträgt jährlich 20 v. H. der Bemessungsgrundlage nach § 4.“

 

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.

 

Gemeinde Staudach-Egerndach

Staudach-Egerndach, den 04.08.2026

 

gez. Gaukler                                                                          (Siegel)

 

Martina Gaukler

Erste Bürgermeisterin