Erlass einer Außenbereichssatzung „Schnappenwinkl“ in der Gemeinde Staudach-Egerndach gemäß § 35 Abs. 6 BauGB;

Erlass einer Außenbereichssatzung „Schnappenwinkl“ in der Gemeinde Staudach-Egerndach gemäß § 35 Abs. 6 BauGB;

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Staudach-Egerndach hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 beschlossen, für den Bereich der Anwesen Schnappenwinkl 1, 5, 6, 8, 10 und 10a aufgrund von § 35 Abs. 6 BauGB und Art. 23 der Gemeindeordnung eine Außenbereichssatzung zu erlassen, die wie folgt umgrenzt ist:

Im Norden durch die Grundstücke Fl.-Nr. T. a. 757 und T. a. 759,

im Süden durch die Grundstücke Fl.-Nr. T. a. 757/8 und T. a. 751, T. a. 755/3 und T. a. 755/4.

im Osten durch das Waldgrundstück der Bayerischen Staatsforsten Fl.-Nr. 1015 und

im Westen durch die Kreisstraße TS 34.

Mit dieser Satzung soll der Um- und Neubau von Gebäuden im Rahmen einer Nachverdichtung in diesem Bereich, der baurechtlich Außenbereich darstellt, erleichtert werden.

Dem Gemeinderat wurde der Satzungsentwurf in der Fassung vom 08.04.2025 vorgestellt und erläutert. Daraufhin wurde festgelegt, zu diesem Entwurf die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

Der Satzungsentwurf der Außenbereichssatzung „Schnappenwinkl“ mit Begründung in der Fassung vom 08.04.2025 liegt in der Zeit vom

 

24.06.2025 bis 25.07.2025

im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauamt, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12:00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Ein barrierefreier Eingang zum Auslegungsraum steht zur Verfügung.

Der Text dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.staudach-egerndach.de/bekanntmachungen eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.

Marquartstein, den 13.06.2025

Gemeinde Staudach-Egerndach

(Siegel)

Martina Gaukler, Erste Bürgermeisterin

AußenbereichssatzungSchnappenwinkl2025 3. Überarbeitung