Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) für das Gemeindegebiet der Gemeinde Staudach-Egerndach 

Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) für das Gemeindegebiet der Gemeinde Staudach-Egerndach 

Aufgrund einer Gesetzesänderung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie bei der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) war es erforderlich, für den Bereich Stellplätze für das Gemeindegebiet Staudach-Egerndach eine Stellplatzsatzung zu erlassen.

Der Gemeinderat Staudach-Egerndach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.08.2025 den Erlass folgender Satzung beschlossen: „Satzung der Gemeinde Staudach-Egerndach zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“.

Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung in der Fassung vom 19.08.2025 wurde ortsüblich bekanntgemacht und wird im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr) zur Einsicht bereitgehalten. Dieser Raum ist barrierefrei. Außerhalb dieses Zeitraumes können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 08641/6995-20). Die Satzung kann auch im Internet unter https://www.staudach-egerndach.de eingesehen werden.

Marquartstein, den 01.10.2025

Gemeinde Staudach-Egerndach

(Siegel)

Martina Gaukler, Erste Bürgermeisterin

Stellplatzsatzung Staudach-Egerndach rechtskräftig

Anlage zur Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen etc. vom 30.11.1993 in der Fassung vom 01.10.2025