Bürgerservice

Hier können zahlreiche Anträge  bequem von zu Hause aus erledigt werden.

Digitales Rathaus

Ein Dorf im Achental

Einrichtungen

Friedhof der Gemeinde Marquartstein

Der gemeindliche Friedhof befindet sich unmittelbar im nördlichen Anschluss an den kirchlichen Friedhof der katholischen Pfarrkirche „Zum kostbaren Blut“.

Für die Friedhofsverwaltung sind die Mitarbeiter unseres Standesamtes zuständig, erreichbar im Erdgeschoss des Rathauses oder unter Telefon 08641 / 6995-11.

Die Nutzung des gemeindlichen Friedhofs ist durch eine Satzung geregelt.

WC – öffentliche Toilette

Im Rathaus Marquartstein befindet sich eine behindertengerechte öffentliche Toilette. Der Zugang erfolgt über die Nordseite des Rathauses, nicht über den Haupteingang, sondern über den Eigang neben dem Abgang zur Bücherei.

Hundetoiletten

Im Marquartsteiner Gemeindegebiet finden Sie zahlreiche Hundetoiletten, wie die Übersichtskarte zeigt (die farbliche Unterscheidung gibt lediglich das Jahr der Installation an). Bitte nutzen Sie diesen nahezu flächendeckenden Service und entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Doch auch wenn keine Hundetoilette in Reichweite ist, sollte jeder verantwortungsbewusste Hundebesitzer die Hinterlassenschaften seines Hundes vollständig entsorgen. Hundehaufen – auch abgepackte! – sind mehr als nur ein Ärgernis!

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Hundebesitzer, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind, und den Kot ihres Haustieres entfernen!

In Marquartstein setzen wir bislang nicht auf die Erhebung von Bußgeldern. Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand, den Gemeinsinn und das Verantwortungsbewusstsein unserer Hundehalter – beseitigen Sie den Kot Ihres Tieres!

Auch wenn Sie Ihren Hund angemeldet haben und Hundesteuer bezahlen, sind Sie natürlich selbst dafür zuständig, die Hinterlassenschaften Ihres Tieres zu beseitigen. Die weit verbreitete Meinung, durch die Zahlung von Hundesteuer von dieser Verpflichtung gewissermaßen befreit zu sein, ist falsch.

Abschließend noch eine Anmerkung zu Spazierroute: Selbstverständlich können Sie mit Ihrem Hund im öffentlichen Raum überall dort spazieren gehen, wo diese nicht ausdrücklich untersagt ist. Es stehen Ihnen alle öffentlichen Wanderwege, Feldwege, Gehwege offen! Sollten Sie diese Wege verlassen und quer durch den Wald oder quer durch die Wiese gehen, bewegen Sie sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf Privatgrund. Bitte seien Sie sich dessen bewusst – ganz besonders im Hinblick auf die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Ganz abgesehen davon, sollten „Querfeldein-Spaziergänge“ nicht nur während der Graswachsperiode unterbleiben und im Wald sollte ebenfalls ganzjährig auf die Tiere Rücksicht genommen werden – ob mit oder ohne Hund.