Das Wappen der Gemeinde Staudach-Egerndach. Blauer Hintergrund, mit einem gemauerten weißen Stufengiebel. An der Spitze des Gibels befindet sich eine heraldische Lilie. Oberhalb davon ein gelbes Kreuz.

Änderung des Bebauungsplanes „Aiblbach“

Änderung des Bebauungsplanes „Aiblbach“ der Gemeinde Staudach-Egerndach hinsichtlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 13a BauGB;

Beschreibung

Änderung des Bebauungsplanes „Aiblbach“ der Gemeinde Staudach-Egerndach hinsichtlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 13a BauGB;

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Staudach-Egerndach hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Aiblbach“ hinsichtlich der textlichen Festsetzungen zu ändern. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert. Die Planung sieht vor die Festsetzung Nr. 1.9 hinsichtlich der maximal festgesetzten Wohneinheiten je Gebäude ersatzlos zu streichen. Durch die Streichung der Festsetzung Nr. 1.9. und der damit verbundenen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten im gesamten Bebauungsplangebiet wird eine moderate Nachverdichtung der bestehenden Parzellen ermöglicht, ohne die bauliche Dichte zu erhöhen oder das städtebauliche Grundkonzept der Bebauungsplanung zu ändern. Dabei orientiert sich die Anzahl der Wohneinheiten an den hierfür erforderlichen und auf dem jeweiligen Grundstück nachzuweisenden funktionsfähigen Stellplätzen.

Der Beschluss vom 18.07.2023 wurde am 28.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und es erfolgte gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

In der Sitzung am 19.09.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Staudach-Egerndach den vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein gefertigten überarbeiteten Änderungsentwurf zum Bebauungsplan „Aiblbach“ in der Fassung vom 15.09.2023 samt Begründung gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

17. Oktober bis 20. November 2023

durchgeführt. Dabei liegt die Planung im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauamt, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12:00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Ein barrierefreier Eingang zum Auslegungsraum steht zur Verfügung. Der Text dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.staudach-egerndach/bekanntmachungen eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.

Marquartstein, den 06.10.2023

Gemeinde Staudach-Egerndach

(Siegel)

Martina Gaukler

Erste Bürgermeisterin