Das Wappen der Gemeinde Staudach-Egerndach. Blauer Hintergrund, mit einem gemauerten weißen Stufengiebel. An der Spitze des Gibels befindet sich eine heraldische Lilie. Oberhalb davon ein gelbes Kreuz.

Erweiterung des Bebauungsplanplanes „Marquartsteiner Straße“

Erweiterung des Bebauungsplanplanes „Marquartsteiner Straße“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. T. a. 849 am Salinenfeld der Gemeinde Staudach-Egerndach gemäß § 13b BauGB – Einstellung des Verfahrens

Beschreibung

Erweiterung des Bebauungsplanplanes „Marquartsteiner Straße“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. T. a. 849 am Salinenfeld der Gemeinde Staudach-Egerndach gemäß § 13b BauGB – Einstellung des Verfahrens

Der Gemeinderat Staudach-Egerndach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Marquartsteiner Straße“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. T. a. 849 am Salinenfeld gemäß § 13b BauGB zu erweitern. Der Beschluss wurde am 13.01.2023 im Amtsblatt der Gemeinde Staudach-Egerndach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Nunmehr musste der Gemeinderat Staudach-Egerndach in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 beschließen, dieses Verfahren einzustellen, da gemäß der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 der § 13b BauGB dem europäischen Recht widerspricht und nicht mehr angewendet werden darf.

Die Abgrenzung der Erweiterung des Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan ersichtlich.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 19.09.2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Plan siehe PDF: Bekanntmachung 2023 Staudach-Egerndach Erweiterung § 13b Marquartsteiner Straße Salinenfeld Einstellung Verfahren.pdf

Marquartstein, den 06.10.2023

Gemeinde Staudach-Egerndach

gez. Gaukler (Siegel)

Martina Gaukler

Erste Bürgermeisterin

Anschlag an den Amtstafeln:

Ausgehängt am: 06.10.2023

Abgenommen am: 10.11.2023