***Update vom 17.07.25, 8 Uhr*** – Trinkwasser-Abkochverfügung ab sofort!

Bei den gestern Mittag vom Labor Limbach übermittelten Ergebnissen der letzten Wasserproben wurde bei einer Probenahmestelle im Hochbehälter Hochkehr eine Grenzwertüberschreitung mit 5 Enterokokken festgestellt. Alle weiteren am gleichen Tag entnommen Wasserproben im Wassernetz der Gemeinde Staudach sowie im Bereich der Gewinnung Mehrenthal waren einwandfrei.

Nach sofortiger Absprache mit dem Gesundheitsamt Traunstein hat die Gemeinde Staudach–Egerndach unverzüglich gestern, 16.07.2025, um 14.00 Uhr eine Abkochverfügung erlassen. Diese Maßnahme dient als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der angeschlossenen Bürger und überbrückt den Zeitraum bis eine technische Chlorung des Wassernetzes erstellt ist. Alle Informationen zur Abkochverfügung entnehmen Sie bitte Ihrem Postwurf bzw. können Sie seit gestern auch auf unserer Homepage finden.

Der Postwurf wurde gestern schnellstmöglich ab 14.15 Uhr durch Feuerwehr und gemeindlichen Bauhof an alle angeschlossenen Gebäude verteilt. Eine Abgabe erfolgte in alle Briefkästen, alle Eingangstüren der betroffenen Gebäude wurden ebenfalls mit einem Postwurf versehen. Die Abgabe der Handzettel wurde schriftlich dokumentiert, die Einsatzleitung vor Ort prüfte im Anschluss nochmals alle Abschnitte auf Vollständigkeit. Nach ca. 3 Stunden waren alle Staudacher Haushalte mit einem Postwurf versehen.

Gleichzeitig erfolgte eine Information sowohl über verschiedene Sozial Media Kanäle, als auch über Online Portale und Tagespresse. Für Rückfragen hat die Gemeinde Staudach ein Notfall Telefon unter der Nummer 08641/6995 -55 eingerichtet, hier können Sie bei Bedarf noch offene Fragen auf kurzem Weg klären.

Ab heute 17.07.25, 10.00 Uhr wird die Wasserversorgung Staudach–Egerndach die Chlorungsanlage in Betrieb nehmen, um eine dauerhafte Desinfektion des gesamten Leitungsnetzes zu gewährleisten. Das Einspülen der Chloranteile wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Mitarbeiter an den mit dem Gesundheitsamt Traunstein gemeinsam festgelegten Probestellen ausreichende Chlorkonzentration feststellen können, wird die Gemeinde Staudach die aktuelle Abkochverfügung aufheben. Die Aufhebung der Abkochverfügung erfolgt erst nach Freigabe durch das Gesundheitsamt und wird schriftlich auf der Homepage der Gemeinde bekanntgegeben. Ein leichter Chlorgeruch bei Trinkwassernutzung ist ab der heutigen Inbetriebnahme der Chloranlage normal, das Wasser ist nach Aufhebung der Abkochverfügung wieder nach Trinkwasserverordnung verwendbar.
Die Gemeinde Staudach–Egerndach sowie alle beteiligten Stellen arbeiten mit Hochdruck an der Ursachensuche sowie an der Wiederherstellung der Trinkwasserqualität. Über die Dauer der Chlorungsmaßnahme kann an dieser Stelle derzeit noch keine Auskunft gegeben werden.

Hinweis: Die Chlorung erfolgt wie oben beschrieben, eine Aufhebung der Abkochverfügung erlässt die Gemeinde ausschließlich in Absprache mit dem Gesundheitsamt. Das Abkochen des Trinkwassers muss bis zu dieser schriftlichen Aufhebung erfolgen, nicht wie im Postwurf beschrieben bis zur Wahrnehmung von Chlorgeruch.

Die Gemeinde Staudach hat gestern Abend noch eine Anfrage der Geschäftsleitung der Adelholzner Alpenquellen erhalten. Der Betrieb Adelholzen hat für heute Vormittag eine kostenlose Lieferung von Trinkwasser für die kommunalen Objekte wie z.B. Schule und Kindergarten angekündigt. Gerne stellt die Gemeinde Staudach- Egerndach aus diesem Vorrat auch Wasser für Personen mit gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen zur Verfügung. Sollten Sie also an dieser Stelle hilfe benötigen, nehmen Sie Kontakt zur Gemeinde auf.
Die Gemeinde Staudach bedankt sich an dieser Stelle bei den Adelholzner Alpenquellen für die kostenlose und unkomplizierte Unterstützung.

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Erstinformation vom 16.07.2025:

Unser Trinkwasser muss ab sofort abgekocht werden!
Bei einer zuletzt aus dem Leitungsnetz entnommenen Trinkwasserprobe wurde vom beauftragen Labor eine Verkeimung im Trinkwasser der Gemeinde Staudach-Egerndach festgestellt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Traunstein muss die Gemeinde Staudach-Egerndach aus Sicherheitsgründen eine sofortige Abkochverfügung erlassen.
Folgende Vorsorgemaßnahmen müssen beachtet werden:

1. Ab sofort ist das Wasser der gemeindlichen Wasserversorgung Staudach-Egerndach vor Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch abzukochen. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung von Wasserkochern ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Dies betrifft insbesondere folgende Zwecke:
– Trinken
– Nahrungszubereitung (vor allem von Säuglingen und Kranken)
– Waschen von Lebensmitteln
– Zubereitung von Eiswürfel
– Mundpflege
– Zubereitung / Einnahme von Medikamenten
Durch diese Maßnahmen soll die Gefahr einer Schädigung der Gesundheit durch
Krankheitserreger so weit wie möglich ausgeschlossen werden.

2. Familienangehörige, sonstige Hausbewohner und Hausgäste sowie etwaige andere Hausbewohner sind unverzüglich von der Notwendigkeit, das Wasser abzukochen, zu unterrichten. Es ist dafür zu sorgen, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt Trinkwasser entnehmen können.

3. Es sind unverzüglich an jeder möglichen Wasserentnahmestelle Hinweise
(Schilder oder Zettel) mit folgender Aufschrift dauerhaft und gut sichtbar anzubringen:
„Dieses Wasser ist vor der Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch abzukochen“
Die Gemeinde Staudach-Egerndach arbeitet in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Traunstein mit Hochdruck daran, die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen.

Diese Abkochverfügung gilt bis auf Widerruf!

Zeitgleich wird durch die Gemeinde Staudach-Egerndach eine Chlorung des Trinkwassers aufgebaut. Diese wird nach Inbetriebnahme der Anlage für eine ausreichende Desinfektion des Trinkwassers sorgen. Das aufbereitete Trinkwasser ist für den menschlichen Genuss auch weiterhin geeignet, ein leichter Chlorgeruch ist möglich und absolut unproblematisch.

Bitte bedenken Sie in speziellen Bereichen wie z.B. Dialyse, Herstellung von Babynahrung, gewerbliche Lebensmittelerzeugung oder auch Aquaristik, dass hier durch die Beimischung von Chlor im Trinkwasser negative Effekte entstehen können.
Die Chlorungsmaßnahme wird nach Absprache mit dem Gesundheitsamt circa zwei Wochen dauern. Eine Aufhebung der jeweiligen Maßnahmen erfolgt immer in Absprache mit dem Gesundheitsamt Traunstein. Aktuelle Informationen zu den laufenden Maßnahmen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Staudach – Egerndach, durch die Gemeindezeitung sowie durch unser Infotelefon 08641 / 6995-55.

Martina Gaukler
Erste Bürgermeisterin

Informationen Abkochverfügung